Meine Diplomarbeite habe ich zum Thema: "Probleme in der Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften betreffend die Haftung für fehlerhafte Produkte 85/374/EWG in Frankreich" verfasst, die ich hier gerne veröffentliche. Die Arbeit behandelt in groben Zügen folgenden Inhalt:

In den ersten Kapiteln wird auf internationale Rechtsangleichung im Bereich der Produkthaftung bezug genommen, jedoch nicht näher ausgeführt.

Danach folgt ein Teil der den historischen Prozess der Probleme in der Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie durch die Französische Nationalversammlung, Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nummer 85/374/EWG <Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte Amtsblatt Nr. L 210 vom 07/08/1985 S. 0029 - 0033; EUR-lex> in das französische Recht beleuchtet. Es wird der Versuch unternommen die Schwierigkeiten die sich über die Jahre ergaben zusammenzufassen und chronologisch darzustellen.

Ein längerer Teil widmet sich der auch heute noch relevanten Rechtslage in Frankreich also der französischen "loi interne". Da für den Rechtsanwender im Bereich der Produkthaftung diese wohl für den französischen Raum die größere Bedeutung haben wird. Dadurch wird das gesamte Bild abgerundet und vervollständigt.

Nachdem kurz auf die grundlegenden Prinzipien der Richtlinie eingegangen wird folgt das zentrale Kapitel über das Gesetz vom 19. Mai 1998 <LOI n° 98-389 du 19 mai 1998 relative à la responsabilité du fait des produits défectueux>, wobei sehr detailliert auf die verschiedenen Rechtsbereiche eingegangen wird. Auch aktuelle Fragestellungen, wie die Haftung für Software- und Energiemängel, werden dabei eingeschlossen. Weiters werden die Begriffe Haftungsadressat, Fehler bzw. Sicherheitsmangel, Fragen der Beweislast, Zeit-, Verjährungs-, Erlöschungsprobleme, der Begriff Produktbeobachtungspflicht, der Entlastungsbeweis und in diesem Zusammenhang das Entwicklungsrisiko, sowie die Rechtsfolgen behandelt.

Danach folgt eine kurze Überlegung zum französischen Recht im internationalen Kontext und ob die französische Umsetzung der Richtlinie "Europareif" ist.

Abschließend werden noch einige Gedanken zur Sinnhaftigkeit von Richtlinienangleichungen und über die Konsequenzen für das Europarecht ausgeführt.

Die Arbeit wurde bei o.Univ.-Prof. Dr. Willibald Posch am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz/Österreich verfasst. Der Originaltext findet auf der Universitätsbibliothek in Graz.  Sie gibt den Stand der Literatur bis einschließlich November 2000 wieder.
 
Vorbehalt:
Die Arbeit wird von mir ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Ich behalte mir alle Rechte an dieser Arbeit vor. Jede Veröffentlichung oder Verwendung - auch auszugsweise - sowie jede Verwendung für nicht wissenschaftliche Zwecke darf nur mit meiner Zustimmung erfolgen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass diese Arbeit insbesondere durch die geänderte Rechtslage inzwischen viel an ihrer Aktualität eigebüßt hat und somit nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht.

Mag.iur. Stefan Onzek

 
Betreuende Professoren (für weitere Kontakte):
o.Univ-Prof.Dr. Willibald POSCH (UNI Graz, Österreich http://www.kfunigraz.ac.at/)
Prof. Philippe Rémy (UNI Poitiers, Frankreich http://www.univ-poitiers.fr/)

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